Alttextiltag des bvse Textil-EPR: Das plant Deutschland für Alttextilien

Einmal im Jahr veranstaltet der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) seinen ­Alttextiltag. In diesem Jahr fand er am 10. und 11. Juni statt und brachte rund 100 Teilnehmern nach Bad Neuenahr. Das ­rege Interesse hatte einen guten Grund: Im Mittelpunkt stand die Erweiterte Herstellerverantwortung. Deren derzeitiges Eckpunktepapier konfrontiert die Branche mit neuen Herausforderungen.

Xandra Hennemann, Rechtsreferentin beim bvse, machte klar, dass die vorgesehene Sammellogik der EPR die Marktakteure zu Dienstleistern degradiere.
Xandra Hennemann, Rechtsreferentin beim bvse, machte klar, dass die vorgesehene Sammellogik der EPR die Marktakteure zu Dienstleistern degradiere. - © Sabine Anton-Katzenbach

Die Europäische Kommission sieht Konsumtextilien, Alttextilien, Schuhe und Heimtextilien als Goldgrube für Ressourcen. Ihre Rückgewinnung soll zur Dekarbonisierung Europas beitragen. Fortan sollen textile Rohstoffe daher nicht mehr in den Müll wandern, sondern zirkulär werden. Hersteller und Vertreiber definierter Produktgruppen sollen künftig nicht nur die Produktion ihrer Waren, sondern auch deren Sammlung, Sortierung, Entsorgung, Recycling und Verwertung verantworten. Damit dieses Vorhaben gelingt, hat die EU unter anderem die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) beschlossen. Nun muss Deutschland sie in nationales Recht übertragen.

Hersteller zur Verantwortung gezogen

Für die Umsetzung der textilen EPR in Deutschland ist das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zuständig. Das Ministerium hat seine Pläne in einem Eckpunktepapier zusammengefasst. Dazu gingen 90 Stellungnahmen ein. Daran wird sich nun ein Referentenentwurf anschließen. Dieser soll im Sommer 2026 vorgelegt werden. Das erklärte BMUKN-Referentin Carina Dasenbrock beim 13. Alttextiltag des bvse.

Das geplante System sieht eine Registrierung der Hersteller und Bevollmächtigten ausländischer Anbieter vor. Sie sollen die Produktmengen melden und die Sammlung und Verwertung von Alttextilien finanzieren. Die organisatorische Verantwortung für die Registrierung, Sammlung und Verwertung soll über eine Organisation für Herstellerverantwortung (OfH, auf Englisch PRO) erfolgen. Diese soll zahlreiche hoheitliche Aufgaben übernehmen. Dazu gehört beispielsweise, die finanzielle Staffelung der Lizenzgebühren (Ökomodulation) für den Umgang mit Alttextilien unterschiedlicher Aufbereitungsqualitäten festzulegen. Bestehende Sammelakteure sollen an die Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH) angebunden werden. Dazu zählen private, öffentlich-rechtliche und karitative Gesellschaften sowie Unternehmen mit eigenen Sammelstellen.

Die zu erreichende Sammelquote soll nach aktuellem Stand bei 70 % liegen. Auch für Sortierung und Verwertung von Alttextilien sind Vorgaben geplant. Die Verwertungsquote soll bei 95 Prozent liegen. Die Recyclingquote soll 85 Prozent erreichen. Eine von den OfHs einzurichtende Gemeinsame Stelle soll die erreichten Ergebnisse kommunizieren und Forschungsarbeiten koordinieren.

Einordnung für die Textilservicebranche:

Wie beim Dualen System für Verpackungen sollen Hersteller, Vertreiber und Unternehmen mit eigener Sammlung künftig Gebühren zahlen. Diese finanzieren die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien. Die Gebühren richten sich nach der Ökomodulation. Ressourcenschonende und kreislaufgerechte Produkte sollen weniger kosten als schwer recycelbare Materialien. Damit steht die Ökomodulation im Gegensatz zu den für Langlebigkeit entwickelten B2B-Textilien, die derzeit von der Verordnung ausgenommen sein sollen. Allerdings erwähnte Carina Dasenbrock bei ihrem Vortrag, dass Hoteltextilien möglicherweise unter die EPR fallen könnten. Gewissheit wird der Referentenentwurf bringen.

Carina Dasenbrock vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), erläuterte die Eckpunkte des erwarteten Referentenentwurfs der EPR.
Carina Dasenbrock vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), erläuterte die Eckpunkte des erwarteten Referentenentwurfs der EPR. - © Sabine Anton-Katzenbach

Bestehende Sammelorganisationen

Bereits mit dem Eckpunktepapier hat sich beim bvse Ärger breitgemacht, wie der zweite Vortrag auf dem Alttextiltag verdeutlichte. Das geplante zentralistische Marktmodell berücksichtigt das bestehende Sammelsystem in Deutschland nicht. Stattdessen sollen die OfHs Eigentumsrechte und Verwertungshoheit über die Alttextilien erhalten. Das kritisierte Xandra Hennemann, Rechtsreferentin beim bvse. Damit würde bestehenden Akteuren ihre wirtschaftliche Grundlage entzogen, was de facto einem Berufsverbot gleichkäme.

Auch die geplante Ausnahme für karitative Sammler sieht Hennemann kritisch. Diese sollen Alttextilien ohne Abgabeverpflichtung an die OfHs sammeln können. Sie machte deutlich, dass der Verband die Eingriffe in mehrere Grundrechte (Gleichbehandlungsrechte, Berufsfreiheit und Eigentumsschutz) durch die geplante Umsetzung der EPR nicht klaglos hinnehmen würde.

Grenzüberschreitender Transport

Der nächste Vortrag beschäftigte sich mit den Regularien für den Transport von „Abfalltextilien“. Damit niemand diese Abfälle einfach verschwinden lassen oder beseitigen kann, schreibt Art. 27 der Abfallverbringungsverordnung seit Ende Mai 2026 einen elektronischen Datenaustausch für den Import und Export von Abfällen vor. Annette Reber, Justiziarin beim bvse, stellte das EU-weit einheitliche zentrale System Digital Waste Shipment System (DIWASS) vor. Beim grenzüberschreitenden Transport von Alttextilien innerhalb der EU gelten neue Registrierungspflichten. Abfallerzeuger, Beförderer, Empfänger, Entsorgungsanlagen und Behörden müssen das System nutzen. Beim Versenden der Ware an eine Verwertungsanlage ist deren Genehmigung oder Registrierung durch die veranlassende Person nachzuweisen.

Der Transport selbst ist zwei Werktage vor der geplanten Verbringung in das digitale System einzustellen. Im Anschluss daran muss die Verwertungsanlage den Erhalt und die Verwertung der Ab­fälle in DIWASS bestätigen. Bei Verbringungen in Nicht-OECD-Staaten (Drittland) werden registrierte Empfängerländer nach Durchlaufen eines Audits in ein EU-Prüfregister aufgenommen. Zu den Ländern, die sich für eine Aufnahme angemeldet haben, zählen Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Ägypten, El Salvador, Indien, Indonesien, Kasachstan, Malaysia, Moldawien, Monaco, Marokko, Nigeria, Nordmazedonien, Oman, Pakistan, Philippinen, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Sri Lanka, Taiwan, Thailand, Togo, Tunesien, Ukraine und Vietnam.

Einordnung für die Textilservicebranche: Üblicherweise werden ausrangierte Hoteltextilien und Berufskleidung von einem Verwertungsunternehmen abgeholt. Die Betriebe sortieren die Alttextilien und führen sie geeigneten Kategorien zur Weiterverwendung zu. Dazu zählen etwa das Schneiden zu Putzlappen, das mechanische und chemische Faserrecycling sowie die thermische Entsorgung. Die Weiterverarbeitung erfolgt keineswegs nur vor der eigenen Haustüre: In Schweden und Finnland stehen Anlagen für die Zellulose-Rückgewinnung. In Polen beschäftigen sich Reißereien mit dem mechanischen Recycling. Auch in Bangladesch entsteht ein neuer Markt für die mechanische Rückgewinnung von Textilien. Sobald jedoch ein Transport von Abfalltextilien außer Landes erfolgt, unterliegt die veranlassende Person (z.B. Verwertungsunternehmer, Spediteur, Logistiker oder Textilservice-Unternehmer, die die Verbringung in Eigenregie übernehmen) der digitalen (bzw. bei Nicht-OECD-Staaten der schriftlichen) Nachweispflicht über DIWASS.

Verbesserungsbedarf in den Niederlanden

Die Umsetzung der EPR gilt für alle Mitgliedsstaaten, allerdings haben bisher erst Frankreich, Litauen, Ungarn und die Niederlande darauf reagiert. Beim Alttextiltag präsentierte Tjaco Twight von der Landwell Group die Schritte, die Holland bereits unternommen hat. Produzenten müssen sich dort einem nationalen System anschließen, dem ambitionierte Quoten für die Sammlung, die Wiederverwendung und das Recycling von Alttextilien vorgegeben sind. Erste Erfahrungen zeigen jedoch, dass auch im Nachbarland noch Nachjustierungen notwendig sind.

Die Sammlung durch Gemeinden, die mit der Aufstellgenehmigung von Containern bisher Gebühren eingenommen haben, müsse seinen Ausführungen zufolge im Rahmen der OfHs zukünftig garantiert werden. Außerdem plädiert er dafür, die Leistung von OfHs zu bewerten und diese anhand von Standards zu prämieren. Zusätzlich wünscht er sich, dass weitere Textilgruppen unter die EPR fallen – beispielsweise Seile, Vorhänge und Teppiche. Zudem sollten die Verantwortlichen für die Wiederverwendung von Berufskleidung und Heimtextilien eigene Ziele und Anforderungen festlegen. Denn die Langlebigkeit von Textilien berücksichtigt das Gesamtkonzept bislang nicht. Wenn dann ein gutes Textil-zu-Textil-Recycling funktioniert, könnten die OfHs als ausführende Organe der EPR wichtige Inverkehrbringer von Sekundärrohstoffen werden, die für das Gelingen einer Kreislaufwirtschaft unverzichtbar wären, so sein Credo.

Tjaco Twigt von der Landwell Group ­erläuterte beim Alttextiltag die Um­setzung der EPR in den Niederlanden.
Tjaco Twigt von der Landwell Group ­erläuterte beim Alttextiltag die Um­setzung der EPR in den Niederlanden. - © Sabine Anton-Katzenbach

Umsetzung der Herstellerverordnung

Im Elektro- und Elektroniksektor gibt es bereits langjährige Erfahrung in der EPR-Umsetzung. Alexander Goldberg, Vorstand der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear), sprach beim Alttextiltag über eine Übertragungsmöglichkeit der im Vollzug des Elektrogesetzes (ElektroG) und des Batterierechts gewonnenen Erfahrungen für eine zukünftige Herstellerverantwortung im Textilbereich. Die Stiftung ear wurde im Jahr 2004 gegründet und vom Umweltbundesamt mit dem Vollzug weiter Teile des ElektroG beauftragt: Sie registriert Hersteller, die in Deutschland Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen wollen, koordiniert die Abholung und Aufstellung von Transportbehältnissen auf den Wertstoffhöfen der Städte und Gemeinden, übernimmt Aufgaben der Marktüberwachung und verfolgt Trittbrettfahrer, die sich den Verpflichtungen aus dem Gesetz entziehen.

Im Batterierecht kümmert sich ear um die Zulassung von Organisationen für Herstellerverantwortung. Die Stiftung weiß aus Erfahrung, dass „die eigentlichen Herausforderungen häufig erst im Vollzug entstehen“. Einer der Punkte, auf die er mit seiner Aussage anspielte, ist die Definition der Anwendungsbereiche einer EPR. Als Beispiel nannte er smarte Schuhe, deren Sohlen bei Bewegung leuchten. Sie fallen nicht unter die textile EPR, sondern unter das ElektroG. Eine entsprechende Abgrenzung müsse auch in der textilen EPR für smarte Bekleidung oder mit Transpondern versehene Textilien vorgenommen werden, um doppelte Registrierungen und Gebührenerhebung zu vermeiden. Eine weitere Herausforderung sei die Datenerfassung, die seiner Erfahrung nach eine Meldehoheit benötige, um verlässliche Auswertungen vornehmen zu können. Seine Empfehlung lautete daher, die Verwaltung mehrerer Abfallströme zusammenzufassen, damit Synergien entstehen und Kosten sinken.

Einordnung für die Textilservicebranche:

Führende Branchenverbände wie der Handelsverband Deutschland, Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie, Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels, Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie, Ger­manFashion Modeverband Deutschland und Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland haben dem Gesetzgeber im Februar 2026 ein Modell für die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland vorgeschlagen. Ihr Ziel ist eine weitgehend eigenverantwortliche, industriegetragene Realisierung der „Textil-EPR“, die dabei auch Anleihen an dem Rücknahmesystem für Batterien nimmt.

Wegwerftextilien verderben das Recycling

Ein weiterer Fokus des Alttextiltags lag auf der praktischen Seite der Sammlung, Sortierung und Verwertung. Diese Kette steht unter hohem Preisdruck. Sinkende Qualität, Vermüllung der Sammelplätze und Sammelware, Flutung der afrikanischen Abnehmermärkte für Second Hand mit billiger Neuware aus chinesischer Produktion, die Einführung der Getrenntsammelpflicht oder eine zunehmende Konkurrenz für qualitativ hochwertige gebrauchte Textilien durch Vinted „vermiesen“ das Geschäft. Hinzu kommen schwierige Bedingungen für die Sortierung und das Recycling: enorme Materialvielfalt, Störfaktoren bei der automatisierten Detektion oder unterschiedliche Anforderungen an die Recyclingverfahren. Bisher finden diese Faktoren keine Berücksichtigung in der Umsetzung der EPR.

Um die von der Europäischen Kommission definierten Anforderungen an die Zirkularität von Bekleidung und werthaltige zurückgewonnene Fasermaterialien Realität werden zu lassen, sind noch zahlreiche Hürden zu nehmen. Beim Alttextiltag wurde klar, dass sich vor allem das Konsumentenverhalten und -bewusstsein ändern muss, damit weniger Müll in den Sammelcon­tainern landet. Dazu kommt, dass die Absatzmärkte für wiedergewonnene Fasern fehlen, was wiederum Auswirkungen auf die Skalierung bestehender Verwertungstechnologien hat. Möglicherweise lassen sich einige dieser Herausforderungen durch die Einführung von Organisationen für Herstellerverantwortung lösen. Dafür ist es jedoch unverzichtbar, dass auch Direktversender billiger Massenwaren am System beteiligt werden. Danach sieht es derzeit aber nicht aus.